
1.Abhaengig von den nachfolgenden Absaetzen dieses Abschnitts
sollen Ankergebuehren, die in Hinsicht auf Leistung von Ankerplatz bezahlbar sind,
wie unten angezeigt ( die vorhandenen Saetze werden in Parenthese gezeigt).
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TATEN VON HAFENLOTZEN PREISE
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PREISE
(1/1/6)
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(a) Das Ankern eines Schiffes zum Zweck der Benutzung zur
Ein- und Ausfahrt vom Hafen "St.Peter Port" oder "St. Sampson`s"
oder der Reeden
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£18.34 pro Bruttotonne (GT)
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(b) Ankern von einem Schiff aus dem Hafen von "St. Peter
Port" zu dem Hafen von "St Sampson" oder umgekehrt ist
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£12.22 pro GT
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2. Der zustehende Anteil, der fuer das Verankern
geleistet werden muss, in der oben aufgefuerhrten Tabelle, ausgefuehrt bei einem
speziellen Lotzen sind 12% die zahlbar waeren, wenn die betroffene Tat von einem
allgemeinen Lotzen ausgefuehrt worden waere.
3. Der vorgeschriebene Satz fuer die Tat von Verankerung
wenn der Lotze an Bord geht oder das Schiff verlaesst ausserhalb der
Ankerstelle ( Zone) ist £22.06 pro GT.
4.Die vorgeschriebenen Minimal- und Maximalgebuehren
fuer das Anlegen sind £45.88 und £367.11
Beziehungsweise, ausser im Falle von Kreuzfahrtschiffen, wo die Maximalgebuehren
£306.12 sind.
5.Die Gebuehren, fuer das Anlegen von Schiffen von einem zum anderen
Platz innerhalb des Hafens, sind wie folgt: