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VERANKERUNGS PREISE



1.Abhaengig von den nachfolgenden Absaetzen dieses Abschnitts sollen Ankergebuehren, die in Hinsicht auf Leistung von Ankerplatz bezahlbar sind, wie unten angezeigt ( die vorhandenen Saetze werden in Parenthese gezeigt).

TATEN VON HAFENLOTZEN PREISE
PREISE
(1/1/6)
(a) Das Ankern eines Schiffes zum Zweck der Benutzung zur Ein- und Ausfahrt vom Hafen "St.Peter Port" oder "St. Sampson`s" oder der Reeden
£18.34 pro Bruttotonne (GT)
(b) Ankern von einem Schiff aus dem Hafen von "St. Peter Port" zu dem Hafen von "St Sampson" oder umgekehrt ist
£12.22 pro GT

 

2. Der zustehende Anteil, der fuer das Verankern geleistet werden muss, in der oben aufgefuerhrten Tabelle, ausgefuehrt bei einem speziellen Lotzen sind 12% die zahlbar waeren, wenn die betroffene Tat von einem allgemeinen Lotzen ausgefuehrt worden waere.

3. Der vorgeschriebene Satz fuer die Tat von Verankerung wenn der Lotze an Bord geht oder das Schiff verlaesst ausserhalb der Ankerstelle ( Zone) ist £22.06 pro GT.

4.Die vorgeschriebenen Minimal- und Maximalgebuehren fuer das Anlegen sind £45.88 und £367.11 Beziehungsweise, ausser im Falle von Kreuzfahrtschiffen, wo die Maximalgebuehren £306.12 sind.

5.Die Gebuehren, fuer das Anlegen von Schiffen von einem zum anderen Platz innerhalb des Hafens, sind wie folgt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unter 200 Tonnen GT
£15.53
200 Tonnen oder unter GT
£30.08
400 Tonnen GT oder ueber
£47.18
6. Zusaetzlichen Gebuehren, muessen bezahlt werden, wenn das Schiff verspaetet auslaeuft:
(a) wenn das Schiff innerhalb von einer Stunde der benachrichtigten Zeit ablegt - null; oder.
(b) wenn das Schiff spaeter als eine Stunde nach der benachrichtigten Zeit ablegt, aber nicht spaeter als zwei Stunden £19.42; oder
(c) wenn das Schiff spaeter als zwei Stunden nach der benachrichtigten Zeit segelt, wird die Summe von £18.72 so wie die Summe von £ 37.74 in Hinsicht auf jede anschließende verspaetete Stunde oder ein Teil davon berechnet.
7.Zusaetzliche Gebuehren, fallen an wenn das Schiff nicht segelt, sind wie folgt:
(a)die Benachrichtigung nicht zu Segeln, muss eine Stunde vor der geplanten Abfahrtszeit erfolgen -
segeln - null; oder
(b) wenn abgebrochen wird nach dem Beginn, oder vor dem Ablauf der Zeit von einer Stunde, vor der benachrichtigten Zeit zu segeln - £70.99;

(c ) bei Absage bevor oder nach der benachrichtigten Zeit zu Segeln -die Summe von £78.30oder dem entsprechenden Anliegegebuehren wenn das Schiff ausgelaufen waere zur stornierten Zeit, welches immer der groessere Anteil ist.

8. Der Gebuehrensatz , wenn ein allgemeiner Hafenlotze auf dem Schiff bleibt, fuer Gruende ausserhalb seiner Kontrolle ist £62.52 er so lange wie solch eine Unterbrechung andauert.

9. Wenn ein allgemeiner Hafenlotze verpflichtet ist, auf einem Schiff über die Grenzen der Anliege Zone zu bleiben, nachdem eine Tat von Anlegen beendet ist, ist die Gebuehr, die fuer jede Periode von 24 Stunden oder ein Teil berechnet wird, wenn er sich Hafen vom entfernt, in die Insel wo die Tat von Anlegen betraegt, £78.30

10. Wenn ein Zubringerboot verwendet werden muß, um einen Lotzen von und zu einem Schiff zu ueberzusetzen, dann soll eine Zubringergebuehr von £19.42 fuer jede Tat erhoben werden.

 

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